Deckbedingungen
1. Der Abstammungsnachweis der Stute muss bei Anlieferung mitgebracht werden.
2. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen.
3. Eine Tupferprobe, die nicht älter als 20 Tage sein darf, ist bei der Ankunft der Stute vorzulegen. Ausgenommen sind tragende Stuten.
4. Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Das Gleiche gilt sinngemäß für evtl. anfallende Schmiedearbeiten.
5. Für bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge getragen. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwertigkeit der Stute bzw. des dazugehörigen Fohlen, gleich welcher Ursachen. Auch Schäden, die durch die Zuführung der Stute zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, ist er nicht haftpflichtig. Die Haftung des Gestüts beschränkt sich auf Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden, jede weitere Haftung ist, soweit gesetzlich geregelt, ausgeschlossen. Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftete ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine sämtliche Fälle der Tierhalterhaftung und sonstige Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für das Pferd besteht.
6. Soll die Stute auf dem Gestüt abfohlen, so muss sie mindestens drei Wochen vor dem voraussichtlichen Abfohltermin gebracht werden.
7. Sollte die Stute nachweislich nicht aufgenommen haben , dann steht dem Besitzer im darauffolgenden Jahr ein Decksprung frei.
8. Deckgebühren:
Die Gesamtdeckgebühr liegt bei 595 € (inkl.19 % MwSt. und Weidegeld ) und ist bei Abholung der Stute fällig . Bitte auch an den Deckschein denken .
Der Mehraufwand für die Pflege von Ekzempferden wird extra berechnet.
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.